Die Stadt von morgen setzt auf umweltfreundliche Mobilität. Statt Smog und Verkehrslärm gibt es Grünanlagen und Fahrradwege. Jetzt stellt auch das Land Brandenburg die Weichen für eine nachhaltige Mobilität. Am 25. Januar hat das Land ein entsprechendes Mobilitätsgesetz verabschiedet.
Die Stadt der Zukunft stellt den Mensch in den Mittelpunkt: sie bietet Begegnungsflächen, Parks und Spielplätze. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kitas und medizinische Einrichtungen sind so verteilt, dass sie von allen fußläufg erreicht werden können.
Es gibt umweltfreundliche Mobilitätsangebote, die für alle nutz- und bezahlbar und die leise sowie schadstoffarm sind. Vor allem aber ist die Mobilität dort für alle sicher.
So stellt sich zumindest das Umweltbundesamt die Stadt der Zukunft vor.
Quelle: Umweltbundesamt
Schon heute haben Städte mit einer besonders nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilität, einiges gemeinsam, was sich in der Vision des Umweltbundesamtes wiederfindet. Egal ob Paris, Amsterdam oder Utrecht: Grüne Städte haben in der Regel alle ein umfassendes öffentliches Verkehrssystem, Fußgänger- sowie Fahrradfreundliche Infrastruktur, einen hohen Anteil an E-Autos sowie Förderungen für den Ladeinfrastrukturausbau, ein breites Angebot an Car- und Ridesharing-Dienstleistern, Bürgerbeteiligungsformate sowie eine menschenzentrierte Stadtplanung. Und eine Regierung, die den Umbau zur klimafreundlichen Stadt unterstützt beziehungsweise vorantreibt. So wie in Brandenburg.
Das Land hat am 25. Januar ein neues Mobilitätsgesetz verabschiedet.Erarbeitet wurde der Gesetzesentwurf gemeinsam mit einer Volksinitiative, die im Jahr 2021 rund 28.000 Unterschriften gesammelt und sich für eine Verkehrswende in Brandenburg stark gemacht hat. Das eigene Auto vor der Tür mag praktisch und bequem sein. Verstopfte Straßen, Verkehrsunfälle, dicke Luft und zugeparkte Bürgersteige gefallen niemandem.
Das bringt das Brandenburger Mobilitätsgesetz
Das Mobilitätsgesetz in Brandenburg stellt erstmals eine gesetzliche Grundlage für Rad- und Fußverkehr bereit und setzt das Ziel einer umwelt-, sozial- und klimaverträglichen Mobilität, die gleichzeitig sicher, barriere- und diskriminierungsfrei ist. Das Gesetz verknüpft die Mobilitätsentwicklung mit den Klimazielen und legt eine rechtliche Grundlage für klimaneutrale Mobilität bis spätestens 2045 fest. Es betont das Prinzip "Erhalt vor Neubau" für Landstraßen und verpflichtet dazu, dass Radfahren landesweit so attraktiv wird, dass sich die Nutzung im Alltag verdoppelt. Hierfür soll das "Radnetz Brandenburg" geschaffen werden, ein landesweites Radverkehrsnetz mit sicheren, attraktiven und komfortablen Verbindungen. Der ADFC Brandenburg hat bereits einen Vorschlag dazu veröffentlicht.
Mit dem Mobilitätsgesetz erhält Brandenburg nach Berlin, Nordrhein-Westfalen und Hessen endlich eine gesetzliche Grundlage für den Rad- und Fußverkehr. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung der Verkehrsmittel und die zentrale Voraussetzung dafür, dass der Umstieg aufs Rad attraktiver gemacht wird
Christian Wessel, stellvertretender Vorsitzender des ADFC Brandenburg.
Im Zuge des neuen Mobilitätsgesetzes in Brandenburg wurden auch Änderungen im ÖPNV- und Straßengesetz verabschiedet. Zukünftig soll der öffentliche Verkehr angebotsorientiert geplant werden, indem der ÖPNV ausgebaut, sinnvoll getaktet und vernetzt wird, um für viele Menschen eine attraktive Alternative zum Auto zu bieten. Dabei strebt man die Erarbeitung eines landesweiten ÖPNV-Netzes an.
Das Bündnis Verkehrswende Brandenburg, bestehend aus Verkehrs- und Umweltverbänden, Gewerkschaften und Jugendorganisationen, setzt sich dafür ein, das ÖPNV-Gesetz in das neue Mobilitätsgesetz zu integrieren. Die Koalitionsfraktionen prüfen derzeit die rechtliche Umsetzbarkeit dieses Vorschlags.
Bis 2030 soll der Anteil des öffentlichen Personennahverkehrs, Rad- und Fußverkehrs am Gesamtverkehr auf 60 Prozent erhöht werden, während er derzeit bei etwa 40 Prozent liegt. Das Land Brandenburg strebt auch an, die Zahl der Verkehrstoten auf Null zu reduzieren.
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